SPD, Grüne und FDP, haben eine Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf vorgelegt, der unter anderem vorsieht, Apotheker:innen sowie Zahn- und Tierärzt:innen unter bestimmten Voraussetzungen die Durchführung von COVID-19-Impfungen bei über 18-Jährigen zu ermöglichen. Dazu soll ein neuer § 20b in das Infektionsschutzgesetz eingefügt werden. Die Regelung soll zum 1. Januar 2022 in Kraft treten und auf ein Jahr befristet sein.