pDL Medikations­analyse

Das Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG)

Mit der Verabschiedung des Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetzes (VOASG) haben Patient*innen Anspruch auf pharmazeutische Dienstleistungen in Apotheken, die über die Verpflichtung zur Information und Beratung gemäß § 20 der Apothekenbetriebsordnung hinausgehen und die die Versorgung der Versicherten verbessern.

Diese pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) umfassen insbesondere Maßnahmen der Apotheken zur Verbesserung der Sicherheit und Wirksamkeit einer Arzneimitteltherapie (§129 Abs. 5e SGB V).

Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation

Patient*innen mit Polymedikation (≥ 5 verordnete systemisch wirkende Arzneimittel/ Inhalativa in der Dauermedikation) erhalten mit dieser Dienstleistung alle 12 Monate, oder bei erheblicher Umstellung, eine pharmazeutische Prüfung Ihrer Gesamtmedikation einschließlich der Selbstmedikation. Diese beinhaltet zum Beispiel Prüfungen auf Doppelmedikation, Interaktionen, Anwendungsprobleme und Therapietreue.

Dafür wird in einem persönlichen Gespräch die gesamte Medikation der/des Patient*in, die von zu Hause mitgebracht wird, erfasst. Berücksichtigt werden zudem Daten aus der Apotheke, von mitgebrachten Medikationsplänen und Arztberichten, soweit vorhanden.

Für potenziell klinisch relevante arzneimittelbezogene Probleme werden Lösungen erarbeitet. Die/Der Patient*in erhält in einem Abschlussgespräch einen aktuellen Medikationsplan. Der/Die hauptverordnende Arzt/Ärztin erhält bei Einverständnis der/des Patient*in den aktualisierten Medikationsplan und einen Bericht.

Quelle:
https://www.abda.de/pharmazeutische-dienstleistungen

 

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Langfassung dieser pharmazeutischen Dienstleistung