»Wenn ich den Bundestag richtig verstehe, ist er bereit, das jetzt auf den Weg zu bringen«, sagte Scholz laut »Spiegel Online« mit Blick auf die erforderlichen rechtlichen Anpassungen.
SPD, Grüne und FDP, haben eine Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf vorgelegt, der unter anderem vorsieht, Apotheker:innen sowie Zahn- und Tierärzt:innen unter bestimmten Voraussetzungen die Durchführung von COVID-19-Impfungen bei über 18-Jährigen zu ermöglichen. Dazu soll ein neuer § 20b in das Infektionsschutzgesetz eingefügt werden. Die Regelung soll zum 1. Januar 2022 in Kraft treten und auf ein Jahr befristet sein.
Der Entwurf sieht vor, dass Zahnärzte, Tierärzte und Apotheker, wenn sie gewisse Voraussetzungen erfüllen, zur Durchführung von COVID-19-Impfungen bei über 18-Jährigen berechtigt sind.
Insgesamt soll die neue Regelung im Infektionsschutzgesetz der Begründung zufolge »das Ziel unterstützen, möglichst zeitnah den Schutz des Einzelnen und eine hinreichend breite Immunität in der Bevölkerung zu erreichen, um die Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 einzudämmen«.
Dazu heißt es in der Begründung: »Ziel der Regelung des § 20b IfSG ist es, sicherzustellen, dass die Nachfrage der Bevölkerung nach Schutzimpfungen bedient und damit eine zügige Immunität der Bevölkerung erreicht bzw. aufgefrischt werden kann. Die Erweiterung der zur Durchführung von Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 berechtigen Berufsgruppen soll daher zeitlich bis zum 31. Dezember 2022 begrenzt werden. Über den Zeitraum hinaus besteht keine Notwendigkeit für diese Erweiterung. Die Schutzimpfungen können dann durch Ärzte und Ärztinnen nach § 20 Absatz 4 erfolgen«.
Quellen:
DAZ Online, Apotheke Adhoc
Autor
Alexander Schmidt-Hellwig
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