Impfaktion in der Einhorn Apotheke im dez

Auch dieses Jahr bieten wir wieder eine Impfaktion in der Einhorn Apotheke im dez an. Dabei impfen unsere speziell fortgebildeten Apotheker und Apothekerinnen Sie wahlweise gegen Grippe (Influenza) und/oder Corona (Sars-CoV-2).

Details zu Terminen und dem Ablauf finden Sie hier:
https://www.einhorn-apotheken.de/vor-ort-services/covid-grippe-impfung

Die umfassende Impfberatung erfolgt durch den Apotheker bei Ihrem Impftermin. Nachfolgend haben wir allerdings bereits einige, ggf. auftretende Fragen beantwortet.

FAQ: Grippeschutzimpfungen

Wer kann sich bei uns in der Apotheke gegen Grippe impfen lassen?

Alle Personen ab 18 Jahren, die keine Kontraindikationen für eine Grippeschutzimpfung aufweisen.

Welche Kontraindikationen gelten für eine Grippeschutzimpfung bei uns in der Apotheke?

  • Schwere akute Erkrankung
  • Fieberhafter Infekt (>38,5°C)
  • Überempfindlichkeiten gegen Bestandteile des Impfstoffes (siehe Zusammensetzung in der Fachinformation)
  • Allergische Reaktionen, hohes Fieber oder anderen ungewöhnliche Reaktionen nach einer früheren Impfung
  • Andere Impfung mit Lebendimpfstoff innerhalb von zwei Wochen vor und nach der Grippe-Impfung (Notfallimpfungen ausgenommen)
  • Geplanter operativer Eingriff innerhalb der nächsten 3 Tage
  • Schwangerschaft

Was kostet die Impfung gegen Grippe in der Apotheke?

Die Grippeschutzimpfung ist für GKV-Versicherte der folgenden Krankenkassen komplett kostenlos:

  • Barmer
  • BIG direkt gesund  
  • BKK EWE
  • BKK Linde
  • BKK melitta hmr
  • BKK ProVita  
  • BKK PwC
  • BKK VBU  
  • BKK VerbundPlus  
  • BKK Wirtschaft & Finanzen
  • DAK-Gesundheit  
  • Energie-BKK
  • IKK classic  
  • IKK-Südwest Saarland  
  • KKH  
  • Merck BKK  
  • Mobil KK  
  • Novitas BKK  
  • Pronova BKK  
  • R+V BKK  
  • Securvita BKK  
  • Siemens BKK  
  • TK  
  • WMF BKK

Des Weiteren haben auch GKV-Versicherte anderer Krankenkassen einen Anspruch auf eine kostenlose Grippeschutzimpfung, wenn sie zu einer Bevölkerungsgruppe gehören, für die die STIKO eine Grippeschutzimpfung empfiehlt. Dazu gehören:

  • Personen ab 60 Jahre
  • Schwangere ab dem 2. Trimenon, bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens ab 1. Trimenon
    • Personen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens, wie z. B.
    • Chronische Krankheiten der Atmungsorgane (inklusive Asthma und COPD)
    • Chronische Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenkrankheiten
    • Diabetes mellitus und andere Stoffwechselkrankheiten
    • Multiple Sklerose mit durch Infektionen getriggerten Schüben sowie weitere in Schwere vergleichbare chronische neurologische Krankheiten, die zu respiratorischen Einschränkungen führen können
    • Personen mit angeborenen oder erworbenen Immundefekten mit T-und/oder B-zellulärer Restfunktion
    • HIV-Infektion
  • Bewohner von Alten- und Pflegeheimen
  • Personen, die als mögliche Infektionsquelle im selben Haushalt lebende oder von ihnen betreute Risikopersonen gefährden können
  • Personen mit erhöhtem beruflichem Risiko

GKV-Patienten, die die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllen, können ggf. trotzdem anspruchsberechtigt sein, wenn es darüber eine zusätzliche Vereinbarung mit der einzelnen Krankenkasse gibt.

Privatversicherte können sich unabhängig von der STIKO-Empfehlung in unserer Apotheke impfen lassen. Die Impfkosten betragen 11,40 Euro zzgl. der Kosten des Impfstoffes.

Was muss ich zu meinem Termin mitbringen?

Bitte bringen Sie Ihren Versicherungsnachweis, Z.B. in Form Ihrer Versichertenkarte mit.

FAQ: Booster-Impfungen gegen Covid-19

Worin unterscheiden sich die Covid-19 Varianten JN.1 und KP.2 und welcher Impfstoff schützt besser?

Zu der Thematik hat das Robert-Koch-Institut eine Stellungnahme veröffentlich, die wir vollumfänglichen teilen.

„Die Subvariante KP.2 ist ein Abkömmling der JN.1-Variante und eng mit ihr verwandt. Die beiden Varianten JN.1 und KP.2 unterscheiden sich nur minimal, durch drei Mutationen im Spike-Protein. Es ist davon auszugehen, dass unabhängig davon, welcher der angepassten COVID-19-Impfstoffe (JN.1 oder KP.2) für die Impfung im Herbst verwendet wird, beide vergleichbar gut schützen. Ergebnisse aus der praktischen Anwendung zeigen, dass bei der Verwendung von unterschiedlichen COVID-19-Impfstoffen, die Spike-Proteine von sehr eng verwandten Varianten enthalten, keine signifikanten Unterschiede im Schutzniveau erzielt werden, insbesondere nicht in Bezug auf den Schutz vor schweren Erkrankungen mit Krankenhausaufenthalten und Todesfälle. Viel wichtiger ist, dass überhaupt eine Auffrisch-Impfung in der jeweiligen Saison stattfindet, da der Impfschutz zumindest in Bezug auf die Verhinderung milder bzw. moderater COVID-19-Erkrankungen bereits einige Monate nach der letzten Impfung wieder nachlässt.“

Quelle:
https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/gesamt.html

Welcher Impfstoff wird verwendet?

Wir verwenden immer den aktuellsten, verfügbaren Impfstoff der Firma Biontech.

Wer kann sich bei uns in der Apotheke eine Auffrischimpfung gegen Covid-19 geben lassen?

Alle Personen ab 18 Jahren mit mindestens 3 Monaten Abstand zur letzten bekannten Sars-CoV-2-Antigenexposition (Impfung oder Infektion)

Welche Kontraindikationen gelten für eine Booster-Impfung gegen Covid-19 bei uns in der Apotheke?

  • Schwere akute Erkrankung
  • Fieberhafter Infekt (>38,5°C)
  • Überempfindlichkeiten gegen Bestandteile des Impfstoffes (siehe Zusammensetzung in der Fachinformation)
  • Allergische Reaktionen, hohes Fieber oder anderen ungewöhnliche Reaktionen nach einer früheren Impfung
  • Andere Impfung mit Lebendimpfstoff innerhalb von zwei Wochen vor und nach der COVID-19-Impfung (Notfallimpfungen ausgenommen)
  • Geplanter operativer Eingriff innerhalb der nächsten 3 Tage
  • Schwangerschaft

Was kostet die Auffrisch-Impfung gegen Covid-19 in der Apotheke?

Die Impfung gegen Covid-19 ist für GKV-Versicherte vollkommen kostenlos. Privatversicherte zahlen nur die Impfleistung von 15 Euro. Der Impfstoff selbst wird von der Bundesregierung bezahlt. Für die Impfleistung wird Ihnen eine Quittung ausgestellt, welche Sie bei Ihrer Krankenversicherung einreichen können.

Was muss ich zu meinem Termin mitbringen?

GKV-Versicherte bringen Ihren Versicherungsnachweis, z.B. in Form Ihrer Versichertenkarte mit.

Autor

Julian Eisenbach

Zentrale Geschäftsleitung, Apotheker


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