Grippe- und Corona-Impfungen

Impfaktion in der Einhorn Apotheke im dez

Seit letztem Jahr ist es auch Apothekern und Apothekerinnen möglich Personen gegen Grippe (Influenza) und Corona (Sars-CoV-2) zu impfen. Dieser gesellschaftlichen Verantwortung kommen wir gerne nach und haben mehrere unserer Apotheker*innen entsprechend ärztlich fortbilden lassen. Wir freuen uns, Ihnen auch in diesem Jahr dazu Termine in der Einhorn Apotheke im dez geben zu können.

Die ärztliche Fortbildung umfasst unter anderem Kenntnisse zur Aufklärung, Erhebung der Anamnese und Ausschluss akuter Erkrankungen oder Allergien, Kontraindikationen und Notfallmaßnahmen bei eventuellen Impfreaktionen sowie Fertigkeiten zur Durchführung dieser Notfallmaßnahmen. (§ 20c Infektionsschutzgesetz [1])

An folgenden Terminen können Sie sich wahlweise gegen Grippe und/oder Covid-19 in der Einhorn Apotheke im dez impfen lassen:

Mittwoch, 1. November 2024
→ Impftermine jeweils in der Zeit von 14 bis 18 Uhr

Freitag, 3. November 2024
→ Impftermine jeweils in der Zeit von 14 bis 18 Uhr

Samstag, 4.   November 2024
→ Impftermine jeweils in der Zeit von 10 bis 14 Uhr

(Terminbuchung sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr möglich.)

Die umfassende Impfberatung erfolgt durch den Apotheker bei Ihrem Impftermin. Nachfolgend haben wir allerdings bereits einige, ggf. auftretende Fragen beantwortet.

FAQ: Grippeschutzimpfungen

Wer kann sich bei uns in der Apotheke gegen Grippe impfen lassen?

Alle Personen ab 18 Jahren, die keine Kontraindikationen für eine Grippeschutzimpfung aufweisen.

Welche Kontraindikationen gelten für eine Grippeschutzimpfung bei uns in der Apotheke?

  • Schwere akute Erkrankung
  • Fieberhafter Infekt (>38,5°C)
  • Überempfindlichkeiten gegen Bestandteile des Impfstoffes (siehe Zusammensetzung in der Fachinformation)
  • Allergische Reaktionen, hohes Fieber oder anderen ungewöhnliche Reaktionen nach einer früheren Impfung
  • Geplanter operativer Eingriff innerhalb der nächsten 3 Tage
  • Patient unter Therapie mit Arzneimitteln, die die Blutgerinnung beeinflussen, z. B. Marcumar
  • Schwangerschaft
  • Verdacht auf SARS-CoV-2-Infektion bzw. eine Impfung mit dem Impfstoff COVID-19-Vaccine Valneva innerhalb der letzten 14 Tage Sonstige

Was kostet die Impfung gegen Grippe in der Apotheke?

Die Grippeschutzimpfung ist für GKV-Versicherte, der Barmer, DAK, TK, KKH, IKK-Südwest, BKK Mobil, die darüber hinaus zu einer Bevölkerungsgruppe gehören, für die die STIKO eine Grippeschutzimpfung empfiehlt, komplett kostenlos. Dazu gehören:

  • Personen ab 60 Jahre
  • Schwangere ab dem 2. Trimenon, bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens ab 1. Trimenon
  • Personen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens, wie z. B.
    • Chronische Krankheiten der Atmungsorgane (inklusive Asthma und COPD)
    • Chronische Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenkrankheiten
    • Diabetes mellitus und andere Stoffwechselkrankheiten
    • Multiple Sklerose mit durch Infektionen getriggerten Schüben sowie weitere in Schwere vergleichbare chronische neurologische Krankheiten, die zu respiratorischen Einschränkungen führen können
    • Personen mit angeborenen oder erworbenen Immundefekten mit T-und/oder B-zellulärer Restfunktion
    • HIV-Infektion
  • Bewohner von Alten- und Pflegeheimen
  • Personen, die als mögliche Infektionsquelle im selben Haushalt lebende oder von ihnen betreute Risikopersonen gefährden können
  • Personen mit erhöhtem beruflichem Risiko

GKV-Patienten, die die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllen, können ggf. trotzdem anspruchsberechtigt sein, wenn es darüber eine zusätzliche Vereinbarung mit der einzelnen Krankenkasse gibt.

Privatversicherte können sich unabhängig von der STIKO-Empfehlung in unserer Apotheke impfen lassen. Die Impfkosten betragen 11 Euro zzgl.
der Kosten des Impfstoffes. Impfstoffkosten: 1 Dosis Efluelda: 54,81 Euro bzw. 1 Dosis Influvac Tetra: 23,34 Euro.

Was muss ich zu meinem Termin mitbringen?

Bitte bringen Sie Ihren Versicherungsnachweis, Z.B. in Form Ihrer Versichertenkarte mit.

FAQ: Booster-Impfungen gegen Covid-19

Wer kann sich bei uns in der Apotheke eine Auffrischimpfung gegen Covid-19 geben lassen? ²

  • Personen ab einem Alter von 60 Jahren mit einem Abstand von mindestens 12 Monaten zur letzten bekannten Sars-CoV-2-Antigenexposition (Impfung oder Infektion)
  • Bewohnerinnen und Bewohner in Einrichtungen der Pflege
  • Familienangehörige und enge Kontaktpersonen von Immunsupprimierten
  • Personen ab 18 Jahren mit Vorerkrankung oder beruflicher Indikation

Vorerkrankungen:

  • Chronische Erkrankungen der Atmungsorgane (COPD)
  • Chronische Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenerkrankungen
  • Diabetes mellitus und andere Stoffwechselerkrankungen
  • Adipositas
  • ZNS-Erkrankungen, wie z. B. chronische neurologische Erkrankungen, Demenz oder geistige Behinderung, psychiatrische Erkrankungen oder zerebrovaskuläre Erkrankungen
  • Trisomie 21
  • Angeborene oder erworbene Immundefizienz (z. B. HIV-Infektion, chronisch-entzündliche Erkrankungen unter relevanter immunsupprimierender Therapie, Z. n.Organtransplantation)
  • aktive neoplastische Krankheiten

Berufliche Indikation:

Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen, insbesondere solchen mit direktem Kontakt zu Patientinnen und Patienten bzw. Bewohnerinnen und Bewohnern.

Welche Kontraindikationen gelten für eine Booster-Impfung gegen Covid-19 bei uns in der Apotheke?

  • Schwere akute Erkrankung
  • Fieberhafter Infekt (>38,5°C)
  • Überempfindlichkeiten gegen Bestandteile des Impfstoffes (siehe Zusammensetzung in der Fachinformation)
  • Allergische Reaktionen, hohes Fieber oder anderen ungewöhnliche Reaktionen nach einer früheren Impfung
  • Allergische Sofortreaktion nach der 1. Impfung mit einem COVID-19-Impfstoff
  • Andere Impfung mit Lebendimpfstoff innerhalb von zwei Wochen vor und nach der COVID-19-Impfung (Notfallimpfungen ausgenommen)
  • Allergische Reaktionen, hohes Fieber oder anderen ungewöhnliche Reaktionen nach einer früheren Impfung
  • Geplanter operativer Eingriff innerhalb der nächsten 3 Tage
  • Patient unter Therapie mit Arzneimitteln, die die Blutgerinnung beeinflussen, z. B. Marcumar
  • Thromboseentwicklung nach der ersten Impfung
  • Immungeschwächte Patienten
  • Angeborene oder erworbene Immundefekte Ggf. schwere chronische Erkrankung
  • Schwangerschaft

Was kostet die Auffrisch-Impfung gegen Covid-19 in der Apotheke?

Die Impfung gegen Covid-19 ist für alle Berechtigten vollkommen kostenlos.

Was muss ich zu meinem Termin mitbringen?

Bitte bringen Sie Ihren formalen Berechtigungsnachweis, z.B. in Form Ihres Personalausweises oder anderem geeigneten Dokument mit.

Quellen:
1: https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/BJNR104510000.html
2: https://www.g-ba.de/downloads/62-492-3239/SI-RL_2023-07-20_iK-2023-09-14.pdf

Autor

Alexander Schmidt-Hellwig

Inhaber, Apotheker

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